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https://doi.org/10.5771/0340-0425-2017-3-357
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Privatschulen und die soziale Frage: Wirkung rechtlicher Vorgaben zum Sonderungsverbot in den Bundesländern
[Zeitschriftenartikel]
Abstract Die Genehmigung einer privaten Ersatzschule darf in Deutschland nur gewährt werden, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Art 7 Abs. 4 S. 3 GG). Dieses Sonderungsverbot wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Bei seiner rechtlich... mehr
Die Genehmigung einer privaten Ersatzschule darf in Deutschland nur gewährt werden, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Art 7 Abs. 4 S. 3 GG). Dieses Sonderungsverbot wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Bei seiner rechtlichen Umsetzung wird sich dabei ausschließlich auf Vorgaben zur Einhaltung des Schulgelds konzentriert. Es wird auf weitere Gründe eingegangen, warum der Zugang zu Privatschulen sozial ungleich ist. Wir zeigen in diesem Beitrag anhand von Daten aus Berlin (rechtlicher Verstoß gegen das Sonderungsverbot) und Rheinland-Pfalz (faktisches Verbot von Schulgeld), dass der Verzicht auf Schulgeld zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung zur Einhaltung des Sonderungsverbots ist.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Privatschule; Schulrecht; Schüler; soziale Herkunft; soziale Frage; soziale Ungleichheit; Landesrecht; Berlin; Rheinland-Pfalz; Bundesrepublik Deutschland
Klassifikation
Bildungs- und Erziehungssoziologie
Makroebene des Bildungswesens
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2017
Seitenangabe
S. 357-380
Zeitschriftentitel
Leviathan - Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, 45 (2017) 3
Handle
https://hdl.handle.net/10419/182564
ISSN
1861-8588
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet (peer reviewed)
Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung