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Keine Papiere - keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter

[Stellungnahme]

Gerbig, Stephan

Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Abstract

Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in... mehr

Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können. Das Papier gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen.... weniger

Thesaurusschlagwörter
Bundesrepublik Deutschland; Säugling; Flüchtling; UNO; internationales Abkommen; Flüchtlingsrecht

Klassifikation
Recht

Freie Schlagwörter
Geburtenregistrierung

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2018

Erscheinungsort
Berlin

Seitenangabe
4 S.

Schriftenreihe
Position / Deutsches Institut für Menschenrechte, 18

ISSN
2509-3037

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung


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