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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-46092
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Moskau: Keine Kündigung des Beistandsvertrages mit Nordkorea: Geste des guten Willens gegenüber Pjöngjang
[Forschungsbericht]
Körperschaftlicher Herausgeber
Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien
Abstract Der 'Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand' von September 1961 mit seinem militärischen Beistandsversprechen bildete die rechtliche Grundlage der sowjetisch-nordkoreanischen Bündnisbeziehungen. Als Rechtsnachfolger der UdSSR ist die Russische Föderation auch Erbe diese... mehr
Der 'Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand' von September 1961 mit seinem militärischen Beistandsversprechen bildete die rechtliche Grundlage der sowjetisch-nordkoreanischen Bündnisbeziehungen. Als Rechtsnachfolger der UdSSR ist die Russische Föderation auch Erbe dieses Abkommens. Sein nächster Ablauftermin ist der 10. September 1996. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um fünf Jahre, wenn keine der Vertragsparteien ihn bis spätestens ein Jahr vorher aufkündigt. Zu diesem Termin hat Rußland zwar Pjöngjang den Entwurf eines neuen Vertrages zugeleitet, entgegen weitverbreiteter Meinung den alten Vertrag jedoch nicht formal gekündigt. Er bleibt weiterhin wirksam und kann nur im gegenseitigen Einverständnis außer Kraft gesetzt werden. Moskau hat damit sein Interesse an einer erneuerten Intensivierung der Beziehungen zu Norkorea unterstrichen. (BIOst-Mrk)... weniger
Thesaurusschlagwörter
Nordkorea
Klassifikation
internationale Beziehungen, Entwicklungspolitik
Friedens- und Konfliktforschung, Sicherheitspolitik
Freie Schlagwörter
Sowjetunion; Bilaterale internationale Beziehungen; Regionale Außenpolitik einzelner Staaten; Bilaterales internationales Abkommen; Vertrag über freundschaftliche Beziehungen; Militärische Schutzgarantien; Russische Föderation; Verlängerung von völkerrechtlichem Vertrag
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
1996
Seitenangabe
4 S.
Schriftenreihe
Aktuelle Analysen / BIOst, 13/1996
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung