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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-102970-5
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Auflösung des Bundestages
[Zeitschriftenartikel]
Abstract Das konstruktive Misstrauensvotum ist praktisch ein Instrument der Opposition bzw. der politischen Gegner eines Bundeskanzlers. Es ermöglicht die Wahl eines anderen Kanzlers. Nach einem erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotum muss der Bundespräsident den Gewählten zum neuen Bundeskanzler ernenn... mehr
Das konstruktive Misstrauensvotum ist praktisch ein Instrument der Opposition bzw. der politischen Gegner eines Bundeskanzlers. Es ermöglicht die Wahl eines anderen Kanzlers. Nach einem erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotum muss der Bundespräsident den Gewählten zum neuen Bundeskanzler ernennen. Der Präsident hat keine Wahl und somit kein Ermessen. Das Parlament wird nicht aufgelöst. Wenn aber ein Kanzler von sich aus die Vertrauensfrage stellt und ihm kein Vertrauen ausgesprochen und kein anderer Kanzler gewählt wird, kann er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorschlagen. Der Bundespräsident kann dann - anders als beim konstruktiven Misstrauensvotum - den Bundestag auflösen. Er muss es nicht. Der Bundestag selber kann seine Auflösung - anders als die meisten Parlamente demokratischer Staaten - nicht beschließen. Diese Regelungen der Art. 67 und 68 GG sollen eine verhältnismäßig große Stabilität der Regierung sichern. Sie wurden als Reaktion auf viele Regierungsbrüche der Weimarer Republik - in der der Reichspräsident den Reichstag ohne weitere Voraussetzungen jederzeit auflösen konnte - in das Grundgesetz aufgenommen.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Bundesverfassungsgericht; Bundestag; Vertrauensfrage; Bundespräsident; Misstrauensvotum; Grundgesetz; Bundesrepublik Deutschland
Klassifikation
Recht
Freie Schlagwörter
Konstruktives Misstrauensvotum
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2005
Seitenangabe
S. 331-341
Zeitschriftentitel
GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 54 (2005) 3
ISSN
2196-1654
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet (peer reviewed)