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%T Vorsätzliche Schädigung von Anlegern im europaweiten arbeitsteiligen Wertpapierver­trieb: der internationale Gerichtsstand nach der EuGWO
%A Thiede, Thomas
%A Sommer, Florian
%J Österreichisches BankArchiv (ÖBA) : Zeitschrift für das gesamte Bank- u. Sparkassen-, Börsen- u. Kreditwesen
%N 3
%P 175-187
%V 63
%D 2015
%@ 0029-9839
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-51063-0
%X Käufer risikoreicher Finanzmarktprodukte, die im Zuge der Finanzmarktkrise dramatisch an Wert verloren haben, sind in aller Regel daran interessiert, die Marktakteure, die sie in den Genuss der Wertpapiere gebracht haben, in die Haftung zu nehmen. Im heute üblichen arbeitsteiligen Strukturvertrieb von 
Kapitalmarktprodukten [1] kommen dafür mehrere Anspruchsgegner in Betracht. Zwischen Anleger und Emittent besteht regelmäßig eine dichte Kette von unterschiedlichen Finanzmarktintermediären, wie etwa Anlageberater, Anlagevermittler, Abschlussprüfer, Depotbanken oder Vermögensverwalter, die ihre spezialisierten Dienstleistungen am Markt anbleten und so den Absatz 
von Finanzprodukten fördern. In Österreich wird in diesem Zusammenhang aktuell diskutiert, in wie weit ein Kreditinstitut, das sich auf die Ausführung von Wertpapiergeschäften sowie die Depotführung beschränkt, Aufklärungspflichten 
gegenüber einem Anleger treffen, der sich von einem selbstständigen ('kundennäheren') Anlageberater betreuen lässt. Die vorliegende Entscheidung des EuGH in der Rs C-288/11, Melzer/MF Global UK Ltd [2], bietet Gelegenheit zwei in diesem Zusammenhang bislang noch nicht umfassend behandelte Fragen 
zu beleuchten: die internationale Zuständigkeit sowie deliktische Schadenersatzansprüche des Anlegers bei grenzüberschreitendem 
Strukturvertrieb von Finanzmarktprodukten.
%C DEU
%G de
%9 journal article
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info