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@book{ Götz1999,
 title = {Bankrott als Waffe? Das neue russische Insolvenzgesetz},
 author = {Götz, Roland},
 year = {1999},
 series = {Aktuelle Analysen / BIOst},
 pages = {6},
 volume = {25/1999},
 publisher = {Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-48009},
 abstract = {Seit dem zum 1. März 1998 erfolgten (teilweise rückwirkenden) Inkrafttreten des neuen russischen Insolvenzgesetzes hat die Tendenz zugenommen, die rechtlichen Vorschriften statt zur Durchsetzung von Schuldnerforderungen zum Kampf um die Kontrolle über Unternehmen zu mißbrauchen. Beispiele dafür wurden in der russischen Presse vielfach aufgeführt. Im neuen Recht muß nicht mehr zeitaufwendig die Überschuldung eines Unternehmens geprüft, sondern nur das Vorliegen eines Zah- lungsverzugs bei einer geringfügigen Forderung nachgewiesen werden, um den Mechanismus des Insolvenzverfahrens in Gang zu setzen. Dies schließt die Einsetzung eines (zeitweiligen) externen Verwalters mit weitreichenden Vollmachten und unter Umständen die Ablösung der Unternehmensleitung ein. Das neue russische Insolvenzrecht kann dagegen faktisch die Befriedigung von Gläubigerforderungen nicht garantieren, weil die Auszahlung ausstehender Löhne und Gehälter gegenüber den durch Pfandrechten gesicherten Forderungen Vorrang hat. Für die zukünftige Verhinderung des Mißbrauchs der Gesetzgebung auf dem behandelten Gebiet wie auch darüber hinaus erscheint die Stärkung der rechtlichen Beratung der einzige gangbare Ausweg zu sein. (BIOst-Dok)},
 keywords = {competition; bankruptcy; Wirtschaftsrecht; economic law; Gesetz; procedure; Konkurs; act; Wettbewerb; Verfahren}}