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%T Verfassungsreform in Rußland
%A Schneider, Eberhard
%P 6
%V 48/1998
%D 1998
%K Russische Föderation
%= 2009-01-23T13:26:00Z
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-47744
%X Die russische Verfassung kann auf zweifache Weise geändert werden: durch qualifizierte Mehrheiten im Föderationsrat (drei Viertel der Mitglieder) sowie in der Staatsduma (zwei Drittel der Abgeordneten) und unter Zustimmung von zwei Dritteln der Gesetzgebungsorgane der Regionen. Die in den ersten beiden und im letzten Kapitel niedergelegten Essentials der Verfassung (Rußland als demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform, Gewaltenteilung, Parteien- pluralismus, unveräußerlichen Menschenrechten, die der Staat zu schützen hat) sind nicht revidierbar. Wer sie ändern will, muß eine neue Verfassung wollen. Von den sieben vorliegenden Ände- rungsgesetzen hat die Staatsduma am 14.Oktober1998 die fünf chancenreichsten in erster Lesung behandelt, ohne daß sie im Parlament die erforderliche Mehrheit bekommen haben: Zustimmung des Föderationsrats zum Einsatz der Streitkräfte im Inland, Erweiterung des Zeitraums für die Behandlung föderaler Gesetze im Föderationsrat, Bildung von Untersuchungsausschüssen in beiden Parlamentskammern mit besonderen Rechten, Zustimmung der Staatsduma zu Ministerernennungen, Mißtrauenserklärung der Staatsduma gegenüber einzelnen Ministern. (BIOst-Dok)
%G de
%9 research report
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info