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@book{ Welti2014,
 title = {Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes: Abschlussbericht},
 author = {Welti, Felix and Groskreutz, Henning and Hlava, Daniel and Rambausek, Tonia and Ramm, Diana and Wenckebach, Johanna},
 year = {2014},
 series = {Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales},
 pages = {597},
 volume = {FB445},
 address = {Kassel},
 publisher = {Bundesministerium für Arbeit und Soziales},
 issn = {0174-4992},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-47635-7},
 abstract = {Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Ziel des BGG ist, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Kernstück des BGG ist die Barrierefreiheit. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Gut zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten war es an der Zeit, das BGG im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wissenschaftlich auf seine Wirkung zu überprüfen. Im Fokus standen dabei die Fragen, ob alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen ausreichend berücksichtigt sind und sich die Instrumente des BGG bewährt haben. Bei der Evaluation waren die Vorgaben der UN-BRK zu berücksichtigen. Die Perspektive von Menschen mit Behinderungen wurde von Anfang an einbezogen.},
 keywords = {Gleichstellung; affirmative action; Recht; law; Behinderter; handicapped; Benachteiligung; deprivation; Selbstbestimmung; self-determination; soziale Partizipation; social participation; gesetzliche Regelung; statuary regulation; UNO; UNO; Konvention; convention; geistige Behinderung; mental disability; Körperbehinderung; physical disability; Frau; woman; Behinderung; disability; Diskriminierung; discrimination; Interessenvertretung; representation of interests; Sozialrecht; social law; Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany; Österreich; Austria}}