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@article{ Schmid1986,
 title = {Flexibilisierung des Arbeitsmarkts durch Recht? Beschäftigungswirksame und sozialverträgliche Regulierung von Teilzeitarbeit, Überstunden und Kurzarbeit},
 author = {Schmid, Günther},
 journal = {Aus Politik und Zeitgeschichte : Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament},
 number = {23},
 pages = {22-38},
 year = {1986},
 issn = {0479-611X},
 abstract = {"Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit der Verwendung des - 'Flexibilisierungs'-Begriffs auseinander und erläutert am Beispiel von Teilzeitarbeit, Mehrarbeit und Kurzarbeit, daß das Steuerungsmedium Recht keineswegs nur prohibitiv Verhaltensspielräume der Arbeitsmarktakteure einengt, sondern durch seine verhaltenskoordinierende Funktion vielfach Flexibilität erst ermöglicht. Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten ist eine durch gezielten Einsatz von Recht koordinierte Flexibilität am Arbeitsmarkt einer 'Deregulierungs'-Strategie vorzuziehen, die lediglich individuelle Machtdurchsetzungschancen am Arbeitsmarkt erweitert. Das im internationalen Vergleich geringe Niveau der Teilzeitarbeit in der Bundesrepublik signalisiert, daß rechtliche Barrieren oder mangelnde rechtliche Koordinierungsleistungen die Ausbreitung einer für alle Seiten akzeptablen Teilzeitarbeit hindern. Steuer- und sozialrechtliche Regelungen stellen jedoch nur geringe Barrieren für ein größeres Angebot von Teilzeitarbeitsplätzen dar. Eine weitere Lockerung dieser Bedingungen, etwa eine Ermäßigung der Sozialversicherungspflicht, ist unter Gesichtspunkten von Arbeitsplatzqualität und langfristigen sozialrechtlichen Folgen nicht zu empfehlen. Mangelnde verfahrensrechtliche Regelungen sind vermutlich ein gewichtiges Hindernis, daß von der Arbeitsangebotsseite ein größerer Druck auf die Schaffung qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze ausgeübt wird. Schließlich fehlt es an materiellen oder immateriellen Regelungsangeboten, beispielsweise an Rechtsansprüchen auf Teilzeitbeschäftigung in besonderen Lebenslagen (Eltern mit Kleinkindern oder pflegebedürftigen Personen, Personen mit besonderen physischen und psychischen Arbeitsbelastungen, ältere Erwerbspersonen) bei partieller Kompensation des Einkommensverlustes. Die im internationalen Vergleich große Zahl der gesetzlich erlaubten Überstunden im Jahr, die Mitbestimmungsregeln (Verfahrensregeln) oder auch der Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent stellen keine Flexibilitätsbarrieren dar, eher im Gegenteil: eine stärkere gesetzliche Begrenzung der Regelarbeitszeit, Regelungen des Freizeit- anstatt des monetären Ausgleichs und eine abgabenrechtliche Verteuerung von Überstunden wären Voraussetzung für eine beschleunigte Einführung beschäftigungswirksamer flexibler Arbeitszeizsysteme. Die Regulierung der Kurzarbeit stellt gegenüber der Regulierung von Teilzeitarbeit und Überstunden einen modernen und im Vergleich zu anderen Ländern fortgeschrittenen Typ des Arbeitsmarktrechts dar. Es ist daher zu fragen, ob aus der Konstruktion dieser Regulierungsform nicht Lehren für andere arbeitsmarktpolitische Funktionen zu ziehen sind, und ob dieses erfolgreiche Instrument zur flexiblen Anpassung an Konjunkturzyklen auch für strukturpolitische Zwecke erweitert werden könnte." (Autorenreferat)},
 keywords = {Arbeitsmarkt; labor market; Teilzeitarbeit; part-time work; Arbeitszeit; working hours; Arbeitsmarktpolitik; labor market policy; Kurzarbeit; short-time work; Flexibilität; flexibility; Überstunden; overtime; Steuerung; steering; Arbeitszeitpolitik; policy on working hours; Arbeitsrecht; labor law; Beschäftigungsförderungsgesetz; Employment Promotion Act; Mitbestimmung; codetermination; Sozialverträglichkeit; social compatibility; Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany}}