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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-74559
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Die Wirkung der Grundrechte und Grundfreiheiten zwischen Privaten
[collection article]
Abstract Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Unter dem Thema "Drittwirkung der Grundrechte" wird aber seit langem diskutiert, ob Grundrechte auch horizontal, also zwischen Privatpersonen wirken. In Deutschland wurden und werden unterschiedliche Theorien vertreten: Nach der "Theorie... view more
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Unter dem Thema "Drittwirkung der Grundrechte" wird aber seit langem diskutiert, ob Grundrechte auch horizontal, also zwischen Privatpersonen wirken. In Deutschland wurden und werden unterschiedliche Theorien vertreten: Nach der "Theorie der unmittelbaren Drittwirkung" gelten Grundrechte auch zwischen Privaten unmittelbar. Die "Theorie der mittelbaren Drittwirkung" lässt die Grundrechte dagegen nur indirekt über unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln in das Bürgerliche Recht hineinwirken. Die Vertreter der "Theorie der staatlichen Schutzpflicht" gehen schließlich davon aus, dass Grundrechte in ihrer objektiven Funktion einen Schutzauftrag an den Staat enthalten, den einzelnen Bürger vor Grundrechtseingriffen durch Dritte umfassend zu bewahren. Der Beitrag zeichnet die Rechtsentwicklung nach und analysiert die vertretenen Auffassungen in der gebotenen Breite. Besonderes Augenmerk gilt der Privatautonomie, welche vor allem dort, wo ein starkes Machtgefälle zwischen den Privatrechtssubjekten herrscht, einseitig nicht voll zur Entfaltung kommen kann. In solchen Fällen ist der Gesetzgeber gehalten durch Spezialgesetze einen angemessenen Ausgleich herzustellen, die Rechtsprechung kann durch die Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe korrigierend einzugreifen. Neben den nationalen Grundrechten erfolgt auch eine Auseinandersetzung mit den in der EMRK und der Grundrechtscharta der EU enthalten Rechten sowie den nach der Rechtsprechung des EuGH zum Teil unmittelbar zwischen Privaten wirkenden Grundfreiheiten aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die unmittelbare Horizontalwirkung der Grundfreiheiten wird kritisch hinterfragt und sollte nach Auffassung der Autoren nur ausnahmsweise zum Tragen kommen, wenn im Einzelfall das nationale Recht selbst bei europarechtsfreundlicher Auslegung nicht ausreicht, um gegen die Grundfreiheiten anderer verstoßendes Privatverhalten zu unterbinden. Ansonsten wird das Schutzpflichtenmodell für sachangemessener und flexibler gehalten; anders als bei der unmittelbaren Horizontalwirkung können nach diesem Modell auch nationale Grundrechte in die Abwägung sich gegenüberstehender Rechtspositionen einbezogen werden.... view less
Keywords
fundamental right; European Law; jurisdiction; child custody; Federal Constitutional Court; Federal Republic of Germany; human rights convention; European Court of Justice; private law
Classification
Law
Free Keywords
Drittwirkung; Privatautonomie
Collection Title
Rechtsentwicklungen aus europäischer Perspektive im 21. Jahrhundert
Editor
Badó, Attila; Belling, Detlev W.
Document language
German
Publication Year
2014
Publisher
Univ.-Verl. Potsdam
City
Potsdam
Page/Pages
p. 53-111
Series
Acta Iuridica Universitatis Potsdamiensis, 2
ISBN
978-3-86956-309-1
Status
Published Version; reviewed
Licence
Creative Commons - Attribution