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%T Moskau: Keine Kündigung des Beistandsvertrages mit Nordkorea: Geste des guten Willens gegenüber Pjöngjang
%A Fritsche, Klaus
%P 4
%V 13/1996
%D 1996
%K Sowjetunion
%= 2009-01-23T12:14:00Z
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-46092
%X Der 'Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand' von September 1961 mit seinem militärischen Beistandsversprechen bildete die rechtliche Grundlage der sowjetisch-nordkoreanischen Bündnisbeziehungen. Als Rechtsnachfolger der UdSSR ist die Russische Föderation auch Erbe dieses Abkommens. Sein nächster Ablauftermin ist der 10. September 1996. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um fünf Jahre, wenn keine der Vertragsparteien ihn bis spätestens ein Jahr vorher aufkündigt. Zu diesem Termin hat Rußland zwar Pjöngjang den Entwurf eines neuen Vertrages zugeleitet, entgegen weitverbreiteter Meinung den alten Vertrag jedoch nicht formal gekündigt. Er bleibt weiterhin wirksam und kann nur im gegenseitigen Einverständnis außer Kraft gesetzt werden. Moskau hat damit sein Interesse an einer erneuerten Intensivierung der Beziehungen zu Norkorea unterstrichen. (BIOst-Mrk)
%G de
%9 research report
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info