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%T Reaktion des russischen Parlaments auf die Militärinvasion in Tschetschenien
%A Schneider, Eberhard
%P 6
%V 35/1995
%D 1995
%K Russische Föderation
%= 2009-01-23T12:09:00Z
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-45585
%X Der Föderationsrat rügte am 17. Dezember 1994 Präsident El'cin wegen Mißachtung des Parlamentsbeschlusses, in Tschetschenien so lange keine Gewalt einzusetzen, bis die Staatsorgane in Übereinstimmung mit der Verfassung eine andere Entscheidung gefällt haben. Während die Staatsduma am 13. Dezember 1994 ebenfalls noch die sofortige Einstellung der Kampfhandlungen forderte, machte sie sich zehn Tage später die offizielle Begründung zu eigen, daß es in Tschetschenien um die Entwaffnung illegaler militärischer Formationen gehe, was nicht ohne Gewaltanwendung möglich sei. Am 13. Januar 1995 setzte die Staatsduma eine Kommission ein, die alle Umstände untersuchen sollte, die zur Tschetschenien-Krise geführt hatten. Weder wurde der Regierung das Mißtrauen ausgesprochen noch wurde beschlossen zu prüfen, ob ein Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten wegen des nicht von der Verfassung gedeckten Einsatzes der Armee und wegen massiver Verletzung wichtiger in der russischen Verfassung verankerter Grundrechte einzuleiten sei. Am 10. März 1995 setzte die Staatsduma den Menschenrechtsbeauftragten des Parlaments, Sergej Kovalev, wegen seiner Kritik an der Militärintervention ab. (BIOst-Mrk)
%G de
%9 research report
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info