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%T Die Krise in Burundi: Scheitert Arusha?
%A Grauvogel, Julia
%A Simons, Claudia
%P 8
%V 6
%D 2015
%K Amtszeitbeschränkung; Ostafrikanische Gemeinschaft
%@ 1862-3603
%~ GIGA
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-440056
%X Ungeachtet der Forderungen der Vereinten Nationen und der Region, die Präsidentschaftswahlen in Burundi zu verschieben, öffneten am 21. Juli die Wahllokale. Burundis Innenminister Edouard Nduwimana hatte sich zuvor vehement gegen einen veränderten Zeitplan ausgesprochen. Seit April 2015 gibt es in Burundi Proteste gegen eine mögliche dritte Amtszeit von Präsident Pierre Nkurunziza. Nachdem das Verfassungsgericht die Kandidatur im Mai 2015 in einer umstrittenen Entscheidung absegnete, beziehen sich Demonstranten und internationale Gemeinschaft vermehrt auch auf den Friedensvertrag von Arusha aus dem Jahr 2000, in dem ebenfalls eine Begrenzung auf zwei Mandate vorgesehen ist. Die aktuelle Krise in Burundi ist keinesfalls überraschend. Bereits vor den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2010 zeichneten sich autoritäre Tendenzen der Regierung ab und auch das gewaltsame Vorgehen gegen die Demonstranten und die unabhängigen Medien knüpft an vorherige Repressionen gegen regimekritische Kräfte an. Obwohl die Frage des dritten Mandats im Zentrum der aktuellen Auseinandersetzungen steht, handelt es sich nicht um eine Verfassungskrise im engeren Sinn. Vielmehr vollzog sich die von den Demonstranten angeprangerte Monopolisierung der Macht durch die Regierungspartei zu großen Teilen im Rahmen der rechtsstaatlichen Strukturen, die seit dem Ende des Bürgerkriegs im Jahr 2005 mit großer internationaler Unterstützung aufgebaut wurden. Die Reaktion westlicher Geber und regionaler Akteure bewegt sich im Spannungsfeld zwischen einer legalistischen Argumentation und der Forderung nach politischem Dialog im Sinne des Friedensvertrags von Arusha. Burundis Entwicklung steht exemplarisch für den Versuch zahlreicher Regime im subsaharischen Afrika, sich einen demokratischen Anstrich zu geben und ihre Macht mithilfe formal rechtsstaatlicher Instrumente zu festigen. Eine prinzipiengeleitete Haltung der internationalen Gemeinschaft in dieser Frage sollte sich an der von aktuell 28 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (AU) unterzeichneten Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung orientieren.
%C DEU
%C Hamburg
%G de
%9 Arbeitspapier
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info