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%T Die Implementierung der »Kyoto-II«-Verpflichtungen in EU-Recht: enger werdende Spielräume für eine klimapolitische Vorreiterrolle Deutschlands
%A Geden, Oliver
%P 4
%V 69/2013
%D 2013
%K Kyoto Protocol on Climate Change (1997-12-11); Doha Amendment to the Kyoto Protocol (2012-12-08)
%@ 1611-6364
%~ SWP
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-368474
%X Die 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls gilt gemeinhin als zu vernachlässigender Zwischenschritt auf dem Weg zu einem umfassenden VN-Klimavertrag. »Kyoto II« wird im Kern nur noch von der EU getragen, die sich lediglich darauf verpflichtet hat, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren – eine Verpflichtung, die EU-intern bereits seit 2007 gilt. Die Verankerung internationaler Emissionsminderungspflichten im EU-Recht ist dennoch mehr als nur ein rechtstechnischer Vorgang. Denn die von der EU-Kommission präsentierten Implementierungsvorschläge sehen eine weitere Begrenzung der klimapolitischen Entscheidungs- und Regulierungsspielräume der Mitgliedstaaten vor. Vorreiter wie Deutschland stehen zunehmend vor der Frage, wie sich gewährleisten lässt, dass sie anspruchsvolle nationale Ziele auch im Rahmen eines wenig ehrgeizigen EU-Emissionsminderungsregimes erreichen können. (Autorenreferat)
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Arbeitspapier
%W GESIS - http://www.gesis.org
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