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%T Doppelte Staatsbürgerschaften als Konfliktpotential: nationale Divergenzen unter europäischer Flagge
%A Riedel, Sabine
%P 36
%V 24/2012
%D 2012
%K im Ausland lebende Bevölkerungsgruppe; Staatsbürgerschaftlicher Status; Doppelstaatsangehörigkeit; Moldau; Westlicher Balkan; Nationales Recht
%@ 1611-6372
%~ SWP
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-363756
%X Aus der Sicht der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bietet der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten sicherlich eine Reihe von Vorteilen. Für den Nationalstaat allerdings stellt sich die Lage anders dar: Denn hinter jeder weiteren Staatsbürgerschaft steht die Gesetzgebung eines anderen souveränen Landes, in die er sich nicht einmischen kann. Dies gilt trotz voranschreitender Integration auch für die EU-Mitgliedstaaten. Treten über Fragen der Mehrstaatigkeit bilaterale Spannungen auf, ist der Spielraum für eine Konfliktbeilegung äußerst begrenzt. Das zeigt sich am Beispiel der neuen EU-Mitglieder Ungarn, Slowakei, Rumänien und Bulgarien, wo sich nationale Divergenzen um Staatszugehörigkeiten sogar erst nach deren EU-Beitritt zugespitzt haben. Während Ungarn mit dem Doppelpass seine Minderheit im Ausland politisch an sich binden möchte, nutzen Rumänien und Bulgarien dieses Instrument darüber hinaus zur Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus den Nachbarländern.

Das damit verbundene Konfliktpotential haben EU-Kommission, Rat und EU-Parlament im Vorfeld der Erweiterungsrunden 2004 und 2007 völlig unterschätzt und daraus bislang kaum Lehren für die laufenden Beitrittsverhandlungen gezogen. Sie verkennen, dass die massenhafte Vergabe von Staatsbürgerschaften an Minderheiten im Ausland den EU-Nachbarschaftsraum nicht nur ökonomisch schwächt, sondern auch politisch destabilisiert. So werden zum Beispiel mit dem EU-Beitritt Kroatiens 2013 auch circa 660000 bosnische Staatsbürger mit einem zweiten kroatischen Pass zu Unionsbürgern. Damit entsteht eine rechtliche Ungleichheit unter den Bosniaken, die Tendenzen der Desintegration und des Staatszerfalls zusätzlich verstärkt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse der EU und ihrer Mitgliedstaaten sein. (Autorenreferat)
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Forschungsbericht
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info