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@book{ Gösele2000,
 title = {Geistige Eigentumsrechte im Nord-Süd Konflikt},
 author = {Gösele, Andreas},
 year = {2000},
 pages = {12},
 address = {München},
 publisher = {Institut für Gesellschaftspolitik an der Hochschule für Philosophie München},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-346668},
 abstract = {"Ende 1993 konnte nach mehr als siebenjähriger Dauer die »Uruguay-Runde« der GATTVerhandlungen
abgeschlossen werden. GATT, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen,
ist ein Vertragswerk, das seit 1947 weite Bereiche des internationalen Warenhandels
regelt. Gemäß Art. XXVIII des GATT soll dieses Vertragswerk in regelmäßigen
Verhandlungsrunden weiterentwickelt werden. Der Startschuß für die letzte Verhandlungsrunde
wurde 1987 in Uruguay gegeben, woher diese Runde ihren Namen trägt.
Die Uruguay-Runde brachte wichtige Neuerungen. Neben der Schaffung einer neuen
internationalen Organisation, der Welthandelsorganisation (WTO), sind von besonderer
Bedeutung die Einbeziehung von Dienstleistungen und geistigen Eigentumsrechten in den
Regelungsbereich der WTO-Verträge.(...)" [Textauszug]},
 keywords = {geistiges Eigentum; intellectual property; Eigentumsrecht; right of ownership; WTO; WTO; GATT; GATT; internationales Abkommen; international agreement; Entwicklungsland; developing country; Nord-Süd-Konflikt; north-south conflict}}