Endnote export

 

%T Einrichtung und Arbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation: wissenschaftliche Begleitforschung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung ; integrierter Abschlussbericht
%A Pfeuffer, Frank
%A Engel, Heike
%A Engels, Dietrich
%P 190
%V FB316
%D 2004
%@ 0174-4992
%= 2012-05-29T13:50:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-330683
%X Der methodische Ansatz der wissenschaftliche Begleitforschung zur Einrichtung und Arbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen (GS) für Rehabilitation kombiniert quantitative und qualitative Methoden. In leitfadengestützten Telefoninterviews wurden die Mitarbeiter von 30 ausgewählten GS nach ihren Erfahrungen und Einschätzungen befragt. Hinzu kamen Nutzerdokumentationen und eine schriftliche Nutzerbefragung sowie eine schriftliche Befragung von Teammitgliedern im Backoffice der GS sowie von Kooperationspartnern der GS. Zwei Workshops mit den Mitarbeitern wurden zur Erörterung von Untersuchungsergebnissen, zum Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und zur Ableitung von Entwicklungsvorschlägen durchgeführt. Bis zum 30. Juni 2004 wurden bundesweit 578 Gemeinsame Servicestellen (GS) für Rehabilitation eingerichtet. Die flächendeckende Einrichtung Gemeinsamer Servicestellen ist damit weitestgehend abgeschlossen. Die Leistungen der GS bestehen in erster Linie aus der Klärung des Rehabilitationsbedarfs und der Klärung der Zuständigkeit, Informationen über Leistungen und Leistungsvoraussetzungen sowie Unterstützung bei der Antragstellung. Aufgaben der Koordination und Vermittlung sowie der Fallbegleitung werden insgesamt selten wahrgenommen. Die Inanspruchnahme der GS ist insgesamt sehr gering. Bis zu 30 Prozent der GS hatten bislang noch keine Kunden. Die GS erklären die geringe Inanspruchnahme unterschiedlich: 1. Die GS sind nicht bekannt. 2. Es besteht kein Bedarf, da das zuvor schon bestehende trägerinterne Beratungsangebot quantitativ und qualitativ ausreichend ist, sowie die Ratsuchenden ihren zuständigen Leistungsträger in der Regel kennen. Trotz der geringen Inanspruchnahme stellen die GS folgende positive Effekte der Einrichtung Gemeinsamer Servicestellen fest: 1. Die Zeit der Zuständigkeitsklärung hat sich deutlich verkürzt. 2. Streitigkeiten zwischen Rehabilitationsträgern über die Frage nach der Zuständigkeit gehen nicht mehr zu Lasten der Betroffenen. 3. Die Kooperation der Leistungsträger hat sicher verbessert. 4. Die Koordination der Leistungen hat sich verbessert. 5. Der Zugang zur Beratung ist einfacher geworden. (IAB)
%C DEU
%C Köln
%G de
%9 final report
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info