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@book{ Lutz2006,
 title = {Was spricht eigentlich gegen eine private Arbeitslosenversicherung},
 author = {Lutz, Roman},
 year = {2006},
 series = {IAB Discussion Paper: Beiträge zum wissenschaftlichen Dialog aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung},
 pages = {59},
 volume = {24/2006},
 address = {Nürnberg},
 publisher = {Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-320334},
 abstract = {"Ziel der Arbeit ist die bisher fehlende versicherungsökonomische Fundierung
in der Argumentation über die Privatisierung der Arbeitslosenversicherung.
Anders als in bisherigen Ansätzen werden die Begründungen gegen
eine Privatisierung in eine versicherungstechnische und eine sozialpolitische
Perspektive zerlegt. Hierdurch soll die häufig zu beobachtende
Vermengung von objektiv-technischen und normativen Argumenten aufgebrochen
werden. Im Ergebnis wird herausgearbeitet, dass letztlich nur
das normative Argument der „relativen Armut“ gegen eine private Arbeitslosenversicherung
spricht. Demnach ist die Belastungswirkung risikoäquivalenter
Prämien für Personen mit hohem bis mittlerem Arbeitslosigkeitsrisiko
sozialpolitisch nicht vertretbar. Als wenig stichhaltig erweisen sich
dagegen versicherungstechnische Argumente wie positive Korrelation der
Einzelrisiken, Moral Hazard, unzureichende Prämiendifferenzierung sowie
kollektive Unterschätzung des individuellen Arbeitslosigkeitsrisikos. Als
Lösung für das Problem der „relativen Armut“ wird ein neuer Entwurf zur
Privatisierung der Arbeitslosenversicherung vorgestellt. Zentrales Element
ist hierbei die kombinierte Versicherung von Arbeitslosigkeit und Langlebigkeit
in einem Versicherungsprodukt." [Autorenreferat]},
 keywords = {Arbeitslosenversicherung; unemployment insurance; Privatisierung; privatization; private Vorsorge; private provision; Armut; poverty; Versicherungsbeitrag; insurance contribution; Arbeitslosigkeit; unemployment; Risiko; risk; Sozialpolitik; social policy; Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany}}