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@article{ Schefczyk2009,
 title = {Der Unterschied zwischen historischem Unrecht und historischem Übel},
 author = {Schefczyk, Michael},
 journal = {Journal für Generationengerechtigkeit},
 number = {1},
 pages = {4-9},
 volume = {9},
 year = {2009},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-282300},
 abstract = {"Der Artikel unterscheidet zwischen historischen Übeln und historischem Unrecht. Er begreift letzteres als legalisierte moralische Verbrechen. Ein moralisches Verbrechen besteht in der vorsätzlichen Verletzung eines grundlegenden moralischen Rechts durch einen moralische kompetenten Akteur. 'Legalisiert' bedeutet, dass das moralische Verbrechen durch das jeweilige Rechtssystem angeordnet, erlaubt oder geduldet wird. Ich plädiere für einen Ansatz, der moralische Kompetenz auf der Basis eines Exponiertheits-Kriteriums bewertet. Dieses Kriterium besagt, dass man es einer Person nicht vorwerfen kann, dass sie die richtigen moralischen Gründe nicht erkennt, wenn ihre Epoche und soziale Welt mit diesen Gründen schlichtweg nicht vertraut ist. Eine angemessene Anwendung des Exponiertheits-Kriteriums sollte soziale Faktoren und psychologische Mechanismen, die den epistemischen Zugang zu den richtigen moralischen Gründen behindern, mit einbeziehen. Ich lege einige Faktoren dar, die für die Entwicklung moralischer Kompetenz günstig erscheinen." (Autorenreferat)},
 keywords = {responsibility; justice; soziale Verantwortung; Geschichtsbild; social responsibility; conception of history; Moral; Verantwortungsbewusstsein; Geschichtsbewusstsein; Gerechtigkeit; Recht; morality; historical consciousness; Wiedergutmachung; reparation; law; sense of responsibility; Verantwortung; Schuld; guilt}}