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%T Tarifpolitik und Lohnbildung in Deutschland am Beispiel ausgewählter Wirtschaftszweige
%A Bahnmüller, Reinhard
%A Bispinck, Reinhard
%A Weiler, Anni
%P 80
%V 79
%D 1999
%= 2011-07-11T16:46:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-234337
%U http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_diskp_079.pdf
%X "Die Tarifpolitik ist integrierter Bestandteil eines ausdifferenzierten Systems sozial- und
gesellschaftspolitischer Regulierung. Die beiden zentralen sozialpolitischen
Regulierungsformen bzw. -instrumente - Gesetz und Tarifvertrag - sind in ihrem
Anwendungs- bzw. Zuständigkeitsbereich nicht scharf voneinander getrennt. In vielen
Fällen sind tarifliche Regelungen die historischen Vorreiter für verallgemeinernde
gesetzliche Regelungen gewesen. Umgekehrt wurden zahlreiche gesetzliche Regelungen
tarifpolitisch aufgestockt. Heute läßt sich im großen und ganzen folgende Aufteilung
beobachten: (1) Die Bereiche der sozialen Sicherung (Krankheit, Rente/ Invalidität,
Arbeitslosigkeit) sind überwiegend gesetzlich geregelt. Hier gibt es nur in wenigen Fällen
eine tarifliche Verbesserung der gesetzlichen Leistungen. (2) Im Bereich des
Arbeitsverhältnisses und der Arbeitsbedingungen werden durch Gesetz zahlreiche
Mindeststandards festgelegt (z.B. für Kündigungsfristen, Arbeitszeiten, Urlaub sowie den
Arbeits- und Gesundheitsschutz). In nahezu allen Bereichen dieser Vorschriften bestehen
jedoch tarifliche Regelungen, die die gesetzlichen Mindestregelungen z.T. erheblich
verbessern. (3) Die unmittelbaren Arbeits- und Einkommensbedingungen (z.B. Lohn und
Gehalt) werden fast ausschließlich tarifvertraglich festgelegt." (Textauszug)
%C DEU
%C Düsseldorf
%G de
%9 research report
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info