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%T Geschlecht, "Rasse" und Klasse in Gerichtsverfahren: Bericht über ein Forschungsseminar zur empirischen Rechtssoziologie
%A Cottier, Michelle
%A Wrase, Michael
%E Rehberg, Karl-Siegbert
%P 2339-2348
%D 2008
%I Campus Verl.
%@ 978-3-593-38440-5
%= 2010-10-01T15:15:00Z
%~ DGS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-151972
%X "Beobachtungen von Gerichtsverfahren und Entscheidungsprozessen gehören zur klassischen empirischen Justizforschung auch im deutschsprachigen Raum (s. etwa Lautmann 1972, Ludwig-Mayerhofer 1997). In den bisherigen Forschungen vernachlässigt wurde allerdings eine Thematisierung und Verbindung mit Theorien und Debatten in den Gender Studies und aktuellen Forschungen zu gesellschaftlichen Differenzen entlang der Kategorien 'Rasse', Klasse, Geschlecht und deren Interdependenzen (dazu etwa Klinger 2003). Dabei ist zu vermuten, dass diese Kategorien und die damit verbundenen sozialen Hierarchien und Differenzen in rechtlichen Interaktionen wie insbesondere in Gerichtsverfahren, in denen Erzählungen, Identitäten und Lebenswirklichkeiten hergestellt werden und die Verfügbarkeit verschiedenartiger Ressourcen die Position im Verfahren bestimmt (s. Hoffmann 1989, Löschper 1999, Scheffer 2003), besonders wirkungsmächtig sind. Diesen bislang kaum diskutierten Fragen möchte ein Forschungsseminar zur empirischen Rechtssoziologie nachgehen, das von den Einreichenden im Sommersemester dieses Jahres an der Humboldt-Universität Berlin veranstaltet wird. Das Seminar richtet sich an Studierende der Gender Studies, Rechts-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Es verfolgt einen innovativen Lehransatz, bei dem die Studierenden in die Methoden der qualitativ-empirischen Sozialforschung eingeführt werden und anschließend selbst ein Forschungsdesign für Gerichtsbeobachtungen und Interviews mit den Richterinnen und Richtern erarbeiten. Die Verfahrensbeobachtungen werden im Zeitraum von Ende April bis Ende Juni am Landgericht Berlin an einer Kammer für Strafsachen durchgeführt. In der Ausschreibung des Seminars heißt es: Um der Wirksamkeit der Kategorien Geschlecht, 'Rasse' und Klasse im Recht auf die Spur zu kommen, genügt es oft nicht, geschriebene Quellen wie die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtslehre zu untersuchen. Zusätzlich muss auch die Umsetzung des Rechts in der sozialen Wirklichkeit - häufig auch als 'Rechtswirklichkeit' oder 'law in action' benannt - in die Betrachtung einbezogen werden. Zu deren Untersuchung steht eine Vielzahl von Methoden der empirischen Sozialforschung zur Verfügung. Die Teilnehmenden des Seminars erproben die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben in der empirischen Rechtssoziologie anhand von in Gruppen unternommenen Projekten. Sie entwickeln eine konkrete Forschungsfrage und deren methodische Umsetzung. Sodann führen sie Beobachtungen von Gerichtsprozessen (wahlweise auch Interviews) durch. Den Abschluss bilden die Analyse des so gesammelten Materials und die Präsentation der Ergebnisse. In dem Paper möchten die Verfasser einen Einblick in die Ergebnisse der Forschungsarbeit im Seminargeben, in erster Linie aber über Erfahrungen, Möglichkeiten und Probleme der Verbindung von Lehre und Forschung im Bereich der empirischen Rechtssoziologie berichten und diskutieren." (Autorenreferat)
%C DEU
%C Frankfurt am Main
%G de
%9 Sammelwerksbeitrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info