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%T Die Angst des Richters vor dem Recht: über gerichtliche Maßstäbe der Technikkontrolle
%A Winter, Gerd
%E Lutz, Burkart
%P 464-471
%D 1987
%I Campus Verl.
%@ 3-593-32830-5
%= 2010-10-01T15:04:00Z
%~ DGS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-149103
%X Der Autor schildert in diesem Beitrag den Umgang der Gerichte mit Menschen, die sich juristisch gegen technische Anlagen wehren wollen. Solcher Umgang ist durch "eine Verengung der Perspektive, die Aussortierung des vom Gericht Beachteten" gekennzeichnet. Dies gelingt mit sogenannten "Filtern", die "wichtigen Aufbauprinzipien der bürgerlichen Gesellschaft entsprechen: Daß nicht der Nutzen einer neuen Technik, sondern nur ihr potentieller Schaden geprüft wird, entspricht der Beschränkung des liberalen Staates auf die Setzung eines Ordnungsrahmens. Daß das Schadenspotential nicht ganzer Technologien, sondern nur einzelner Anlagen geprüft wird, entspricht dem Gewaltenteilungsprinzip, welches solche allgemeine Fragen der Politik, und nicht den Gerichten überantwortet. Daß die Schädlichkeit einer Anlage nicht in ihrem kollektiven, sondern nur in in ihrem individuellen Aspekt geprüft wird und daß das Individuum sein Interesse nur materiell, nicht auch prozedural artikulieren darf, entspricht der (spezifisch deutschen) rechtsstaatlichen Reduktion des BÜrgers auf den Bourgeois."  (psz)
%C DEU
%C Frankfurt am Main
%G de
%9 Sammelwerksbeitrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info