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%T Flexicurity: wie lassen sich Flexibilität und soziale Sicherheit vereinbaren?
%A Keller, Berndt
%A Seifert, Hartmut
%E Rehberg, Karl-Siegbert
%P 2685-2697
%D 2006
%I Campus Verl.
%@ 3-593-37887-6
%= 2010-10-01T14:40:00Z
%~ DGS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-143476
%X "Die weitere Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse wird als notwendige Voraussetzung angesehen, die persistenten Arbeitsmarktprobleme zu lösen. Diese zunächst auf dem neoklassischen Paradigma basierenden Vorstellungen (Unabhängige Expertenkommission 1991) finden in modifizierter Form verbreitet Zustimmung (für andere: Eichhorst u.a. 2001). Wenn die Politik im Unterschied zu einigen anderen Ländern wie Großbritannien nur zögerlich die vorgeschlagenen Rezepturen weiterer Deregulierungsmaßnahmen aufgegriffen hat, dann hat dies sicherlich mitden befürchteten, schwer kalkulierbaren sozialen Risiken zu tun, die bei einer Lockerung oder gar Beseitigung etablierter sozialer Standards zu erwarten sind. Die Vorschläge der Hartz-Kommission (Bericht 2002) sowie die anschließende Gesetzgebung werden das Regulierungsgefüge stärker verändern als alle anderen Versuche der letzten Jahrzehnte. Die scheinbare Unvereinbarkeit von Flexibilität und sozialer Sicherheit versucht das Konzept der Flexicurity aufzulösen. Es hat seine Wurzeln in den Niederlanden, wo es seit Mitte der neunziger Jahre entwickelt und in Ansätzen implementiert ist. Inzwischen haben OECD sowie EU dieses Konzept offiziell übernommen. Dessen Grundprinzipien werden wir im Folgenden für die Diskussion in der Bundesrepublik fruchtbar machen, wobei der Ausgangspunkt die Denkfigur des Normalarbeitsverhältnisses ist. Anschließend unterscheiden die Verfasser verschiedene Formen von Flexibilisierung und beschreiben deren Folgen für die soziale Sicherung. Im Mittelpunkt steht das auf die institutionellen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik bezogene Konzept der Flexicurity als Alternative zur reinen Flexibilisierung. Zentrale Elemente bilden die vier miteinander zu verbindenden Teilkonzepte der Übergangsarbeitsmärkte, der beschäftigungssichernden Tarif- und Betriebspolitik, des lebenslangen Lernens und der Reform der Alterssicherung. Diese lassen sich in analytischer Perspektive sowohl auf die Erwerbs- als auch die in diesen Diskussionskontexten weitgehend ausgeblendete Nacherwerbsphase diskutieren." (Textauszug)
%C DEU
%C Frankfurt am Main
%G de
%9 Sammelwerksbeitrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info