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%T Elitenwandel im Transformationsprozeß: die Rolle von Intelligenz und Recht
%A Mänicke-Gyöngyösi, Krisztina
%E Clausen, Lars
%P 633-647
%D 1996
%I Campus Verl.
%@ 3-593-35437-3
%= 2010-10-01T14:28:00Z
%~ DGS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-140449
%X "Intellektuelle in strategisch relevanten Positionen als oppositionelle und kritische Sozialwissenschaftler bzw. Kulturschaffende oder reformorientierte Parteimitglieder und technokratische Manager bzw. Bürokraten haben sich in unterschiedlichen Handlungskonstellationen am demokratischen Übergang beteiligt und zur Konstituierung einer politischen Öffentlichkeit beigetragen. Insofern sie Bildung von Bürgerbewegungen und neuen Parteien beeinflußt haben, gehören sie nach den ersten parlamentarischen Gründungswahlen zu den neuen politischen Eliten der postsozialistischen Länder. Der damit eingeleitete Perspektivenwechsel von zivilgesellschaftlich orientierten Bürgerbewegungen zur Elitendemokratie hat aktuelle Kontroversen unter Beteiligten wir externen Beobachtern u.a. über den Verfassungspartriotismus als Ausweg ausgelöst. Über den Vorwurf des Elitismus wird leicht vergessen, daß diesem einmalig institutionalisierten Rekrutierungskanal für den politischen Elitenwechsel unter Bedingungen der sich selbstbeschränkenden, ausgehandelten oder sanften Revolutionen eine richtungsweisende Bedeutung für die pluralistische Strukturierung des Politischen wie auch für die Geltung des Rechts zukommt. Die anfängliche und von Szelenyi konstatierte Dominanz der teleologischen Intelligenz mit ihren traditionellen osteuropäischen Vorlieben für Gesellschaftsentwürfe bildet den notwendigen politischen Rahmen für die Einführung der Marktwirtschaft und die unvermeidliche 'Selbsthinüberrettung' der ehemaligen Nomenklatura und der Spezialisten. Wo dieser politische Systemwechsel - wie z.B. in Rußland - ausgeblieben ist, verlagert sich das strategische Gewicht der Transformation zugunsten der manageriellen und bürokratischen Elitegruppen aus spätsozialistischer Zeit, die ihr positionales, kulturelles und ökonomisches Kapital ohne politische Kontrolle und unter Bedingungen der Rechtsunsicherheit für regionale Wirtschaftsinteressen und korporatistische Einflußnahmen im ungewissen Prozeß der Staatenneubildung einsetzen. Wenn gelegentlich in Ostmitteleuropa die bloße Modifikation der ehemals sozialistischen Verfassungen während des Übergangs kritisiert wird, so ist auf die Konsensbildungsprozesse in der politischen Öffentlichkeit nach 1989 zu verweisen, die möglicherweise verfassungsgebende und erneut polarisierende Akte überflüssig machen könnten, wenn sie die Rechtssicherheit und die soziale Akzeptanz von Verfassungsgerichtsbarkeit stützen. Neue Verfassungen wären ohnehin nicht geeignet, die Rekrutierung ökonomisch erfolgreicher Gruppen zu beeinflussen, die inmitten von ungleichzeitigen und vielschichtigen Reproduktionsstrukturen agieren, deren gesamtgesellschaftliche Koordination allerdings des Rechtes bzw. der Legalität bedarf. Neue Verfassungen könnten allenfalls dazu dienen, das - etwa in Polen - virulent gebliebene Verhältnis zwischen Präsidial- und parlamentarischer Demokratie auszubalancieren bzw. einvernehmliche Staatenauflösungsprozesse - wie im Falle der Tschechoslowakei - zu begleiten. Als Gegenbeispiel möge Rußland herangezogen werden, dessen neue Verfassung eine autoritäre und zentralistische Dominanz gegenüber den Regionen zu behaupten versucht." (Autorenreferat)
%C DEU
%C Frankfurt am Main
%G de
%9 Sammelwerksbeitrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info