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%T Integration und mixogame Ehe in Frankreich und in der Bundesrepublik: staats-bürgerliche und familiäre Integrationsformen inländisch verheirateter Ausländer
%A Collet, Beate
%E Rehberg, Karl-Siegbert
%P 333-336
%D 1997
%I Westdt. Verl.
%@ 3-531-12878-7
%= 2010-10-04T09:23:00Z
%~ DGS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-138928
%X "Die Studie untersucht den staatsbürgerlichen und familiären Integrationsprozeß einer bestimmten Einwanderungsbevölkerung, inländischverheiratete Ausländer, in Frankreich und in Deutschland mit dem Ziel den Einfluß der jeweiligen nationalstaatlichen Konzeptionen, die sich in den Ausländer- und Staatsangehörigkeitsgesetzen und in den jeweiligen Integrationsmodellen niederschlagen, zu beschreiben. 80 Interviews mit Einwanderern aus dem islamischen Kulturkreis und gutem Bildungsniveau, die in Frankreich eine französische und in der Bundesrepublik] eine deutsche Frau geheiratet haben, wurden mit Hilfe einer selbstentwickelten Typologie von Integrationsformen (als Ausländer, als Nationalstaatler, als Staatsbürger) ausgewertet und in ihrer staatsbürgerlichen, beruflichen und familiären Dimension untersucht. Die unterschiedlichen Integrationsformen der Einwanderer sind sowohl von ihrer sozialen Herkunft und ihren nationalen und kulturellen Konzeptionen, als auch von den in den jeweiligen Ländern dominierenden Integrationsmodellen abhängig. In Frankreich, wo ein Einbürgerungsanspruch für ausländische Ehepartner besteht, entspricht die Nicht-Annahme der Staatsangehörigkeit einem Rückzug auf die Herkunftskultur. In der Bundesrepublik dahingegen, wo die Einbürgerungsmöglichkeiten durch massive institutionelle Hürden eingeschränkt werden, wird die Identität als Ausländer im Einwanderungskontext verfestigt. Allerdings leistet das nationalstaatliche Modell Frankreichs auch einer Instrumentalisierung der Einbürgerung aus wirtschaftlichen Gründen Vorschub. In der Bundesrepublik ist der Wunsch nach Einbürgerung sehr ausgeprägt, die spezifische Gesetzeslage macht jedoch die Beibehaltung der Herkundsstaatsangehörigkeit zur zentralen Frage. In beiden Ländern sind Integration und Ehe eng miteinander verknüpft. Letztere bringt unweigerlich Akkulturation mit sich, die je nach Integrationstyp mehr oder weniger ausgeprägt ist. Nur die legale Eheschließung errnög1icht eine langfristige Integration, dieses spezifische Abhängigkeitsverhältnis kann aber auch zu spezifischen Konflikten führen." (Autorenreferat)
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%C Opladen
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%9 Sammelwerksbeitrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info