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@incollection{ Maiwald1997,
 title = {Gesetzessprache und richterliches Handeln: zur sprachlichen Repräsentation der Kodifizierungsphase in Gesetzestexten},
 author = {Maiwald, Kai-Olaf},
 editor = {Rehberg, Karl-Siegbert},
 year = {1997},
 booktitle = {Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung},
 pages = {435-438},
 address = {Opladen},
 publisher = {Westdt. Verl.},
 isbn = {3-531-12878-7},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-138714},
 abstract = {"Gesetze repräsentieren nicht nur die Struktur einer konkreten Rechtspraxis (z.B. eines Verfahrensrechts), sondern immer auch die Struktur der jeweiligen Praxis ihrer Herstellung, der Kodifikation. Die sprachliche Ausdrucksgestalt von Gesetzestexten hat damit auf zwei analytisch unterscheidbaren Ebenen Implikationen für das richterliche Handeln: einmal in der Hinsicht der festgeschriebenen Praxis, zum anderen in der Hinsicht der Form dieser Festschreibung. In beiden Hinsichten können die Gesetze den Anforderungen professionellen richterlichen Handelns mehr oder weniger adäquat sein. Diese Problematik läßt sich am Beispiel des preußischen Zivilprozeßrechts von 1781 herausarbeiten. Die Analyse zeigt die Struktur einer 'unvollständigen Positivierung' auf, die eine richterliche Gesetzesbindung in verschiedenen Einsichten erschwert. Vor allem kommen Geltungsanspruch und sprachliche Form der Gesetze noch nicht zur Deckung. Es findet sich der Duktus einer 'Ratgeberliteratur', die schon vorab bestehende Probleme verhandelt Der Text verhält sich damit strukturell zu der von ihm erst einzurichtenden Praxis so, als wäre sie schon eingerichtet. Dies erzeugt Ambivalenzen hinsichtlich des Stellenwertes des Gesetzbuches. Eine 'vollständige Positivierung', d.h. in diesem Fall: eine auch sprachlich durchgeführte Einrichtung konstitutiver Regeln des Verfahrens, entspricht der Anforderung der Gesetzesbindung besser, indem sie die Texte mit einer strukturell eindeutigen 'rule of recognition' (H.L.A. Hart) versieht." (Autorenreferat)},
 keywords = {Preußen; Rechtsanwendung; Repräsentation; Handlung; civil suit; Richter; language; eighteenth century; act; Text; judge; Prozessrecht; code of laws; 18. Jahrhundert; legal usage; representation; Zivilprozess; Gesetzbuch; law of procedure; Gesetz; action; Sprache; Prussia; text}}