Endnote export

 

%T Die Bedeutung der physischen Gewalt für die Reproduktion des Geschlechterverhältnisses
%A Smaus, Gerlinda
%E Rehberg, Karl-Siegbert
%P 505-509
%D 1997
%I Westdt. Verl.
%@ 3-531-12878-7
%= 2010-10-01T14:22:00Z
%~ DGS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-138566
%X "Ergebnisse zahlreicher empirischer Untersuchungen über die Anwendung physischer Gewalt durch Männer gegenüber Frauen (und Kindern) zeigen, daß es keinen Ort und keine Zeit gibt, in der Frauen nicht mit Bedrohung ihrer physischen (und psychischen) Integrität rechnen müßten. In der Tat steht die Bedrohung, nicht die faktische Gewaltausübung, im Vordergrund, weil sie ein Aspekt ist, unter dem Frauen ihre gesamte Lebensplanung, ihren Beruf, ihr schlichtes Erscheinen auf bestimmten Plätzen zu bestimmten Zeiten mitberücksichtigen müssen. Täglich erfahren sie, daß Vergewaltigungen geschehen, daß Frauen in Ehen mißhandelt werden, daß Frauen sexuellen Übergriffen auf dem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Diese faktische Bedrohtheit wird durch eine Bedrohung zweiten Grades unterstützt, nämlich die, daß Frauen, die Opfer einer gewalttätigen Handlung geworden sind, dafür verantwortlich gemacht werden. Diese Schuldzuschreibung für Handlungen von gewalttätigen Männern durch Organe sozialer Kontrolle bildet das zweite hervorstechende Ergebnis der empirischen Untersuchungen. Ausgehend von diesen Feststellungen wird die Frage nach der Bedeutung der physischen Gewalt gestellt. Der Gebrauch der physischen Gewalt wird zunächst als ein strukturelles Merkmal des Frauenlebens und nicht als eine individuelle Pathologie gedeutet (Galtung). Die Tatsache, daß die faktische Ausübung der Gewalt an einigen Frauen als Inszenierung ihrer Existenz gegenüber allen Frauen gedeutet werden kann, enthüllt, daß sie eine Ressource für die Durchsetzung der Macht von Männern ist, d.h. die Grundlage einer illegalen Herrschaft bildet (Weber gegen Weber). Daß ihr 'privater' Gebrauch von Verwaltern der angeblich vom Staate monopolisierten physischen Gewalt nicht sanktioniert wird, zeigt, daß sie einen quasi-legalen Charakter hat (Luhmann gegen Luhmann). Den Ertrag der Anwendung der physischen Gewalt durch Männer für Männer haben wir im ersten Satz beschrieben: der symbolische Raum von Frauen soll vergleichsweise bescheiden bleiben." (Autorenreferat)
%C DEU
%C Opladen
%G de
%9 Sammelwerksbeitrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info