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@incollection{ Gehring2000,
 title = {Die Bedeutung spezialisierter Entscheidungsprozesse für die Problemlösungsfähigkeit der Europäischen Union},
 author = {Gehring, Thomas},
 editor = {Grande, Edgar and Jachtenfuchs, Markus},
 year = {2000},
 booktitle = {Wie problemlösungsfähig ist die EU? Regieren im europäischen Mehrebenensystem},
 pages = {77-112},
 address = {Baden-Baden},
 publisher = {Nomos Verl.-Ges.},
 isbn = {3-7890-6772-5},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-131108},
 abstract = {"Angesichts der fortschreitenden internationalen Verflechtung gewinnt die Problemlösungsfähigkeit
institutioneller Koordinationsmechanismen jenseits des Nationalstaates
beständig an Bedeutung (Zürn 1998). Die Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen
internationaler Kooperation (Keohane 1984; Kohler-Koch 1989) hat erkennen lassen,
daß die aktive Gestaltung kollektiv erwünschter Politik auch unter den Bedingungen
des horizontal strukturierten internationalen Staatensystems nicht ausgeschlossen
ist. Gleichzeitig ist jedoch deutlich geworden, daß sich nicht jede sozial problematische
Situation (Zürn 1992, 151) gleichermaßen gut durch freiwillig eingegangene Koordination
verbessern läßt (Oye 1985; Axelrod/Keohane 1985). Akteure, die ihr Handeln an
ihrem individuellen Nutzen ausrichten, werden sich nur dann auf kostspielige Kooperationsverpflichtungen einlassen, wenn eine Kooperationsbemühung für sie selbst vorteilhaft
ist (Scharpf 1992). Erfolgreiche internationale Steuerung durch Kooperation ohne
einen durchsetzungsfähigen Zwangsapparat ist deshalb nur wahrscheinlich, wenn die
Ausgangssituation Pareto-suboptimal ist. Die Chancen für erfolgreiche Kooperation
stehen deshalb in direkter Abhängigkeit von den äußeren Gegebenheiten einer Handlungssituation,
d.h. den Interessen der daran beteiligten Akteure und der Konstellation
dieser Interessen.
Es ist wiederholt versucht worden, diese kooperationstheoretische Konzeption auf die
Europäische Union zu übertragen. Aus einer solchen intergouvernementalistischen Perspektive
erscheint die Union als ein besonders weit entwickeltes internationales Regime,
das von den Mitgliedstaaten getragen wird (Garrett 1992; Keohane/Hoffmann
1991; Moravcsik 1993). Nur Staaten können in diese Institution eintreten und sie gegebenenfalls
auch wieder verlassen. Die Mitgliedstaaten nehmen innerhalb der Union eine
zentrale Stellung ein. Sie kontrollieren nicht nur die im Rahmen von 'Regierungskonferenzen'
stattfindenden Verhandlungen über die Änderung und Ergänzung der Gründungsverträge
(Moravcsik 1991), sondern sie besetzen als Mitglieder des Rates auch eine
herausgehobene Stelle im Rahmen der regulären Entscheidungsprozesse, die in die
Institution eingebettet sind (Wessels 1991). Das gilt sowohl für die 'intergouvemementalen'
Sachbereiche des 'Zweiten' und des 'Dritten Pfeilers' (Außen- und Sicherheits- bzw.
Innen- und Justizpolitik) als auch für den 'Ersten Pfeiler' (EG. Montanunion, Euratom).
Die Union insgesamt läßt sich damit zu Recht als zwischenstaatliches Verhandlungssystem
auffassen. Damit erlangen die Restriktionen, die für die Errichtung und
Aufrechterhaltung internationaler Kooperation gelten, auch in diesem Rahmen Bedeutung.
Daraus ist geschlossen worden, daß die Problemlösungsfähigkeit der Europäischen
Union eng begrenzt ist, weil diese Institution in ihrem Kern ein zwischenstaatliches
Verhandlungssystem darstellt (Scharpf 1996; Streeck 1995)." (Textauszug)},
 keywords = {international cooperation; EU; cost-benefit analysis; internationales Regime; international regime; Europa; Kosten-Nutzen-Analyse; Europe; internationale Zusammenarbeit; Koordination; coordination; EU}}