Open Access in der Praxis
Open Access ins Brandenburgische Hochschulgesetz aufgenommen
In der Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes §86 Abs. 1, Satz 3 BbgHG vom 18. Dezember 2008 findet sich nun erstmals auch ein klares Bekenntnis zum Open-Access-Prinzip:
"Sie [die Hochschulbibliothek] fördert den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen." (Vgl. GVBl. Brandenburg Teil I 2008/17, S. 318)
Der Gesetzgeber führt dazu in den Materialien aus:
"Das brandenburgische Recht bezieht sich ausdrücklich auf den Ansatz des 'open access', der als zukunftsweisend eingestuft wird." (Vgl. LT-Drs. 4/6419 zu § 68)
Damit unterstreicht er zum einen die Bedeutung des freien Zugangs zu wissenschaftlicher Information in der deutschen Hochschullandschaft, zum anderen stärkt er den Autorinnen und Autoren in der Praxis den Rücken und ermutigt sie zum Open-Access-Publizieren.
Vielleicht demnächst auch auf SSOAR? Wenn Sie die Reichweite und Sichtbarkeit Ihrer Veröffentlichungen steigern wollen, steht Ihnen SSOAR als sozialwissenschaftliches Repositorium zur Verfügung. Für Fragen können Sie sich gerne an die Redaktion wenden.
(Nachricht aus dem Blog "Wissenschaftsurheberrecht" von Dr. Eric Steinhauer)

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